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2.) Nutzungsvergütung
3.) Sonstige Leistungen
4.) Kosten Fremdienstleister
Eine weit verbreitete Art der Abrechnung ist die zeitliche Vergütung des Aufwandes. Gerne werden auch Pauschalen für Einzelarbeiten (Ein Logo) oder mehrere Designleistungen (CorporateDesign) inklusive Logo angesetzt.
Vergütungsarten - Ziel ist eine nachvollziehbare Finanzplanung.
Jeder Grafikdesigner kalkuliert seine Leistungen anders. Sowie es auch in anderen Branchen üblich ist. Einige Freelancer rechnen nach Stundensätzen ab, andere nach Tagessätzen, einige Grafikdesign Agenturen rechnen mit Pauschalen ab oder mit Lizenzen ab.
Ein Angebot kann aus folgenden Leistungs- Vergütungsarten bestehen:
Ziel der Kalkulation ist das beide Parteien, der Designer und der Auftraggeber auf Ihre Kosten kommen. Hier hilft ein Lasten bzw. Pflichtenheft in dem alle Leistungen und Nutzungsrechte aufgeführt sind.
Grafikdesign Preise
Das Urheberrechts in Deutschland betrachtet die Schaffung gestalterischer Werke seit 2003 nicht nur als Dienstleistung, sondern auch als persönliche, geistige Schöpfung. Das hat zur Folge, dass die Gesamtvergütung aus Entwurfsvergütung und Nutzungsvergütung besteht.Der Designpreis besteht aus:
1.) Entwurfsvergütung2.) Nutzungsvergütung
3.) Sonstige Leistungen
4.) Kosten Fremdienstleister

1.) Entwurfsvergütung
Nach dem Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD) werden netto 90,- Euro für den Entwurf ohne die Nutzung angesetzt. Erfahrene Designer mit mehr als 10 Jahre Erfahrung erhalten ab 100,-- EUR. Die Preise für Designer mit internationalem Klientel und hohem Bekanntheitsgrad nehmen zwischen 4 TSD - 5 TSD EUR am Tag.Eine weit verbreitete Art der Abrechnung ist die zeitliche Vergütung des Aufwandes. Gerne werden auch Pauschalen für Einzelarbeiten (Ein Logo) oder mehrere Designleistungen (CorporateDesign) inklusive Logo angesetzt.

2. Nutzungsvergütung
Im Grafikdesign wird das Honorar für die Nutzungsrechte anteilig und auf das Entwurfshonorar hinzugerechnet, je nach:- Nutzungsgebiet
- Nutzungsdauer
- Nutzungsumfang
- Nutzungsart
Vergütungsarten - Ziel ist eine nachvollziehbare Finanzplanung.
Jeder Grafikdesigner kalkuliert seine Leistungen anders. Sowie es auch in anderen Branchen üblich ist. Einige Freelancer rechnen nach Stundensätzen ab, andere nach Tagessätzen, einige Grafikdesign Agenturen rechnen mit Pauschalen ab oder mit Lizenzen ab.
Ein Angebot kann aus folgenden Leistungs- Vergütungsarten bestehen:
- Entwurfsvergütung
- Nutzungsvergütung
- Sonstige Leistungen
- Materialkosten Koordinationskosten
- Kosten Fremdienstleister
Ziel der Kalkulation ist das beide Parteien, der Designer und der Auftraggeber auf Ihre Kosten kommen. Hier hilft ein Lasten bzw. Pflichtenheft in dem alle Leistungen und Nutzungsrechte aufgeführt sind.

3.) Vergütungen sonstiger Leistungen
(Leistungen ohne Nutzungsrechte)- Reinlayouts
- Reinzeichnungen
- Druckabwicklung
- Recherche
- Koordination
- Management
- Satz von Texten
- Bildbearbeitung
- Datenhandling
